Erbvertrag

 

Grundsätzlich kann ein Testament jederzeit von einem Erblasser widerrufen werden. Ein Erbvertrag ist im Gegensatz hierzu ein Vertrag der unter Lebzeiten geschlossen wird und eine Bindungswirkung erzeugt. Der Vertragserbe wird insoweit geschützt, als der Erblasser zu Lebzeiten Verfügungen tätigen würde, die den Vertragserben absichtlich schaden sollen. Hier kann der Vertragserbe nach Anfall der Erbschaft Gegenstände von einem Beschenkten herausverlagen.

 

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